Antrag zur Sitzung des Kreistags am 16.06.2025
Infrastruktursondervermögen des Bundes muss den Kommunen zugutekommen
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag Darmstadt-Dieburg hält es für erforderlich, dass der auf das Land Hessen entfallende Anteil des durch den Bundestag im März 2025 beschlossenen Infrastruktursondervermögens von 500 Milliarden Euro zu 80 Prozent den Kommunen zur Verfügung gestellt wird.
- Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Hessische Landesregierung aufzufordern, diesen Anteil an die Kommunen weiterzuleiten und nicht allein für Investitionen auf Landesebene zu verwenden.
Begründung:
CDU/CSU, SPD und GRÜNE haben im Bundestag ein Infrastruktursondervermögen über 500 Milliarden Euro beschlossen. Davon sollen 100 Milliarden Euro an die Bundesländer gehen. Nach Berechnungen des Hessischen Finanzministeriums beträgt der Anteil Hessens rund 7,5 Milliarden Euro, die in den nächsten zwölf Jahren bereitgestellt werden sollen.
Das ist eine historische Chance, dem Investitionsstau vor Ort zu begegnen, da nun umfangreiche Mittel für die Erneuerung der Infrastruktur in der Bundesrepublik zur Verfügung stehen.
Auch für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und seine 23 Städte und Gemeinden eröffnet der Beschluss die Möglichkeit, dringend notwendige Investitionen endlich anzugehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass von den Bundesgeldern möglichst viel bei den Kommunen ankommt.
In Kommunen und Landkreisen erfolgt ein Großteil der öffentlichen Investitionen, die die Lebensqualität vor Ort besonders prägen, sei es im Bereich Verkehr, Bildung, Betreuung, Digitalisierung, Energie, Klimaschutz oder sozialer Daseinsvorsorge.
Die Städte, Gemeinden und Landkreise sind zentrale Akteure bei der Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit, Klimaschutzmaßnahmen, der Verkehrswende und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Gleichzeitig stehen sie vor großen finanziellen Herausforderungen, wie die Haushaltsberatungen insbesondere in den letzten beiden Jahren deutlich gemacht haben, die notwendige Investitionen verzögern oder verhindern.
Daher ist eine weitgehende Weiterleitung der Bundesmittel an die Kommunen erforderlich, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhöhen.