Informationsfreiheitssatzung

 F. Battenberg,KT 8.4.19

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine verehrten Damen und Herren,

Seit 2012 steht die Verabschiedung einer Informationsfreiheitssatzung auf der Agenda des Kreistages unseres Landkreises. Damals hatte der Landkreis Waldeck-Frankenberg als einer der ersten eine solche Satzung beschlossen, so dass nach diesem Vorbild auch in Darmstadt-Dieburg entsprechende Überlegungen angestellt wurden. Dass diese Überlegungen erst sieben Jahre später ein Ergebnis brachten, liegt nicht zuletzt daran, dass es sich um eine komplizierte rechtliche Materie handelt, die sorgfältig bedacht werden musste. Auch die Satzung eines anderen Landkreises sollte nicht einfach übernommen werden, da auf die besondere Situation in unserm Landkreis geachtet werden musste. Nachdem aber mit Beschluss vom 8. Mai vergangenen Jahres der hessische Landtag auf Initiative der schwarz-grünen Regierung ein Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet hatte, lag ein Orientierungsrahmen vor, an den wir uns im Landkreis Darmstadt-Dieburg anlehnen konnten. Dies lag auch deshalb nahe, weil mit diesem Gesetz alle Akten und Dateien, die im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung des Kreises entstanden sind, erfasst wurden. Es wäre insofern in der Öffentlichkeit kaum verstanden worden, warum ein Teil der Kreisakten frei zugänglich sein sollte, ein anderer Teil nicht, und zwar nur deshalb nicht, weil er eine kommunale Angelegenheit des Kreises betraf. Auf die Initiative der Kreiskoalition hin wurde deshalb der Kreisausschuss beauftragt, in angemessener Frist einen Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung vorzulegen. Dies ist nun geschehen.

Eine Informationsfreiheitssatzung für unseren Landkreis ist also notwendig geworden, auch wenn so durch vermehrte Anfragen der Bürgerschaft erhöhte Verwaltungskosten entstehen sollten. Wenn wir eine Transparenz kommu­naler Verwaltung wollen, wenn wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger die Chance erhalten, die Politik des Kreises mitzugestalten, müssen wir dafür sorgen, dass Akten und Dateien, die zur Beurteilung öffentlicher Angelegenheiten notwendig sind, allen ohne Rücksicht auf den Nachweis eines berechtigten Interesses zugänglich gemacht werden. Übrigens gilt dies schon jetzt für alle Umweltangelegenheiten, die in einem entsprechenden Bundesgesetz in Umsetzung einer EU-Richtlinie erfasst sind.

Der vom Kreisausschuss nun vorgelegte Entwurf entspricht in allem Punkten dem, was eine solche Satzung zu leisten in der Lage ist. Natürlich gilt die Informationsfreiheit, mit der eine möglichst große Transparenz im Verwaltungshandeln hergestellt werden soll, nicht absolut. Zum Schutz öffentlicher Belange wie auch aus Gründen des Datenschutzes müssen Grenzen beachtet werden, die in der Vorlage des Kreisausschusses genau definiert werden. Für die Bürgerin und den Bürger des Kreises, aber auch für andere, die ein berechtigtes Interesse an einer Information geltend machen können, gibt es damit eine größere Rechtssicherheit als bisher. Gewiss wurden die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises auch schon jetzt von der Verwaltung mit umfassenden Informationen bedient, wenn sie ein Interesse daran geltend machen konnten. Doch mit der zur Beschlussfassung anstehenden Satzung erhalten sie einen notfalls gerichtlich durchsetzbaren Anspruch darauf.

Ob sich eine solche Satzung in unserm Landkreis bewährt, muss sich noch in der Praxis zeigen. Deshalb ist nach zwei Jahren eine Evaluation vorgesehen, mit der Chance, neue Entwicklungen und Erfahrungen einzubeziehen.

Die Koalition stimmt deshalb dem vom Kreisausschuss vorgelegten Entwurf ohne Einschränkung zu.