Antrag zur Geschäftsordnung

Redebeitrag im Kreistag am 05.02.2024
von Christian Grunwald, Fraktionsvorsitzender in Doppelspitze BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
(Es gilt das gesprochene Wort.)

TOP 7.16: Vorlage 3953-2024/DaDi
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 – Auftrag an den Kreisausschuss einen neuen Haushaltsplanentwurf 2024 einzubringen – Änderungsantrag Grüne, FW/UWG

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
werte Kolleg*innen,

im Nachgang zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) vom 29.01.2024 (hierfür ist das Protokoll momentan nicht verfügbar und in der Folge des dort gestellten Antrags der SPD/CDU-Koalition zur Geschäftsordnung auf Zurückstellung aller Tagesordnungspunkte 7.0. bis 7.17. und der daraufhin erfolgten Gegenrede von mir möchten die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und FW/UWG folgenden Antrag zur Geschäftsordnung für die heutige Kreistagssitzung stellen:

Wir beantragen die ordnungsgemäße Behandlung des von den Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN und FW/UWG gemeinsam, frist- und formgerecht eingereichten Antrags für die heutige Kreistagssitzung, Tagesordnungspunkt 7.16 mit dem Titel „Auftrag an den Kreisausschuss einen neuen Haushaltsplanentwurf 2024 einzubringen“.
Die Redezeit pro Fraktion soll drei Minuten betragen.

Zur Begründung

Im Zuge der Gegenrede im HFA hatte ich mitunter klargestellt, dass der Antrag 7.16. „Auftrag an den Kreisausschuss einen neuen Haushaltsplanentwurf 2024 einzubringen“ zu behandeln sei und dies wie ein eigener GO-Antrag zu sehen sei. Hierauf wurde vor Eingang in die TO nicht weiter eingegangen und alleinig nur über die Zurückstellung des Haushalts abgestimmt.

Inhaltlich, also materiell, kann der Antrag 7.16. nicht unter die Zurückstellung aller Haushaltsanträge subsumiert werden.

Er mag zwar formal unter den Haushaltsanträgen eingereiht sein, aber von seiner Qualität her handelt es sich um einen Verfahrensvorschlag zum Haushaltserstellungsprozess, der weitergehender ist, also weitergehender als der der Zurückstellung der Fraktionen SPD/CDU.

Ich habe in der Begründung darauf hingewiesen, dass der Antrag die Verfügung des Regierungspräsidiums zitiert, der allen Beteiligten hier in diesem Hause unmissverständlich klar gemacht hat, dass dieser Haushaltsentwurf nicht genehmigungsfähig ist. Und diese Verfügung wurde unmittelbar nach der Einbringung durch den Landrat (sogenannte 1. Lesung vom 6. November 2023) am 08. November 2023 zugestellt. Das heißt, also noch bevor der Kreistag überhaupt in die konforme Beratung gemäß der Hessischen Gemeindeordnung im Haupt- und Finanzausschuss, also die zweite Lesung gehen konnte. Genau in dieses laufende Verfahren hat der RP (Regierungspräsidium) eingegriffen. Das ist einmalig. Normalerweise macht er dies erst nach der 3. Lesung, also wenn der Haushalt vom Kreistag verabschiedet wurde.

Der RP hat hier also sehr bewusst von seinem Ermessen Gebrauch gemacht, den Kreistag mit einer Verfügung darüber zu informieren, dass eine parlamentarische Beschlussfassung dieses Entwurfs zwecklos ist, weil in allen Teilen nicht genehmigungsfähig. Der RP hat sich genötigt gesehen über die Rechtsfolgen frühzeitig zu informieren.

Somit haben wir als Kreistag einen impliziten politischen Auftrag und uns über das Verfahren des Haushalts auseinanderzusetzen.

Summa summarum (um auch stringent bei der Begründung unseres GO-Antrages zu bleiben: Wir haben es hier nicht mit einem klassischen Änderungsantrag zum Haushalt zu tun, sondern in der Qualität ist unser Antrag ein Antrag zum Haushaltsverfahren per se und angesichts der Situation ist darüber jetzt zu entscheiden und nicht erst im März.

Dazu kommt, dass dieser Antrag zur GO nicht im HFA aufgerufen wurde.
Das holen wir hiermit, hier und heute nach. 

Ich bitte um Zustimmung zu diesem GO-Antrag.


Der Antrag zur Geschäftsordnung betrifft TOP 7. bis 7.17. Die Tagesordnung zum Kreistag am 05.02.2024 entnehmen Sie bitte hier: https://session-net.ladadi.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=10723