Resolution, die Amtszeiten der kommunalen Hauptamtlichen an die Wahlzeit der Kommunalparlamente anzupassen

Redebeitrag zur Kreistagssitzung am 27.09.2021

Von Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die GRÜNEN
zum Antrag der Fraktion FW-UWG , TOP 48, Vorlage 0523-2021/DaDi

   

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt in unserer Fraktion verschiedene Meinungen zur vorliegenden Resolution. Die einzelnen Mitglieder werden deshalb ihre persönliche Meinung in ihrem Abstimmungsverhalten zum Ausdruck bringen.

Gegen die Anpassung der Amtszeit der hauptamtlichen Dezernent*innen an die Wahlzeit der Kommunalparlamente spricht:

  • Die Amtszeiten wird dadurch verkürzt und die Dezernent*innen werden möglicherweise in kürzeren Abständen wechseln, was immer wieder eine Neuorientierung für die Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen bedeutet und für diese zu einer Belastung werden kann.
  • Bei einer Begrenzung der Amtszeit auf fünf Jahre kann es schwieriger werden, fachlich geeignete Personen für das Amt zu finden.
  • Sollte während einer Amtsperiode eine Nachwahl erforderlich sein, wäre die verbleibende Amtszeit sehr kurz und würde das Problem erschweren, geeignete Personen zu finden.

 

Argumente für eine Anpassung sind:

  • Es wird der vielerorts bestehenden Realität Rechnung getragen, dass Dezernent*innen mit dem Wechsel von politischen Machtverhältnissen abgewählt werden.
  • Die politischen Machtverhältnisse und somit der Wille der Wähler*innen spiegeln sich dann automatisch in den hauptamtlichen Führungspersonen.
  • Die Gebietskörperschaften sparen durch eine Anpassung erhebliche Kosten, weil keine Vergütungen mehr nach der Abwahl geleistet werden müssen.
  • Minister*innen werden auch nur für eine Amtszeit von vier Jahren im Bund oder in Hessen von fünf Jahren eingesetzt und es finden sich dennoch Personen, die das Amt übernehmen. Warum sollte das nicht auch in kommunalen Gebietskörperschaften möglich sein?