KT 5.11.18
(F. Battenberg)
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,
Zur Personal-Vorlage Nr. 1744 des Kreisausschusses ist eigentlich nichts weiter zu sagen: Als Christel Fleischmann vor nunmehr drei Jahren zum Ersten Kreisbeigeordneten gewählt worden, gab es hinsichtlich der Dauer seiner Amtszeit einen Verfahrensfehler, den weder der Kreisausschuss noch die Kreistagsfraktionen, auch nicht diejenigen von der Opposition bemerkt hatten: Er hätte damals nach altem Kommunalrecht nicht für sechs Jahre, sondern nur mit einer Amtszeit bis zur Vollendung seines siebenundsechzigsten Lebensjahr gewählt werden können. Da seine Wahl vor dem 29. Februar 2016 erfolgt war, konnte er die nach Geltung der neuen Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts eingeführte Aufhebung der Altersbegrenzung für sein Amt noch nicht in Anspruch nehmen. Wohl aber sehen die Übergangsbestimmungen für den betroffenen Amtsträger wenigstens eine teilweise Anpassung an den neuen Rechtszustand vor, falls der Kreistag dies in geheimer Abstimmung beschließt. Das Notwendige dazu ist in der Begründung des Antrags ausgeführt.
Es geht also um nicht mehr und nicht weniger als um die Heilung eines Verfahrensfehlers, für den am allerwenigsten unser Erster Kreisbeigeordnete verantwortlich zu machen ist. Dass ein solcher Fehler passierte, liegt vor allem an dem komplizierten Übereinandergreifen von Beamtenrecht auf das kommunale Verfassungsrecht. Ersteres folgt anderen Prinzipien als das Kommunalrecht. Während beim Beamtenrecht der Versorgungsgesichtspunkt im Vordergrund steht, und zwar auch für Wahlbeamte, geht es dem Kommunalrecht eines Landkreises um die Funktionsfähigkeit der Organe des Landkreises. Zwischen beiden unterschiedlichen Zielrichtungen muss ein Ausgleich hergestellt werden. Mit unserer Abstimmung über die Amtszeitverlängerung korrigieren wir im Grunde nur ein Delta, das durch das Auseinanderklaffen beider Prinzipien entstanden ist.
Eigentlich könnte ich damit meine Ausführungen schon schließen, da es heute nicht darum geht, ein Urteil darüber abzugeben, ob der Erste Kreisbeigeordnete seine Dienstgeschäfte bis zum Ende der noch zu beschließenden Amtszeit ordentlich und zur Zufriedenheit des Kreistags fortführen kann, zumal an seiner Dienstfähigkeit keinerlei Zweifel geäußert wurden. Als Christel Fleischmann vor drei Jahren mit einer Mehrheit der Kreistagsabgeordneten in sein neues Amt gewählt worden ist, wurde bereits ausführlich über seine Erfahrungen im Dezernat und insbesondere über seine von allen Fraktionen mit unterschiedlichen Akzenten gelobte Schulpolitik diskutiert. Ich will dennoch einige wenige Daten in Erinnerung rufen, auch um damit deutlich zu machen, dass unser Schuldezernent bis heute eine bemerkenswerte Leistungsbilanz vorweisen kann.
Vor nunmehr zwölf Jahren hatte Christel Fleischmann sein Amt als der für die Schule sowie den Naturschutz- und Umweltbereich zuständiger Dezernent angetreten – ein Dezernat, das übrigens nach Ablauf seiner ersten Amtsperiode noch um Verkehrsangelegenheiten erweitert wurde. Sie erinnern sich sicher daran, dass Herr Fleischmann gleich in den ersten Tagen seiner Amtszeit systematisch alle Schulen des Kreises aufsuchte, um etwaige Mängel an den Schulbauen und sonstige Defizite festzustellen. Daraus entwickelte er zusammen mit der Schulbauverwaltung ein umfassendes Schulbauprogramm, für das ihm von allen Fraktionen im Kreistag hohe Anerkennung zuteilwurde. Erste Frucht seiner Bemühungen um ein besseres Bild der Kreisschulen in der Öffentlichkeit war der ein Jahr später erschienene Schulwegweiser. Mit den bald in rascher Folge sich abzeichnenden Modernisierungen der Schulen – ich erinnere nur an die in den letzten Jahren erfolgten Baumaßnahmen an der Hessenwaldschule und an der Weiterstädter Albrecht-Dürer-Schule – konnte der bisherige Trend einer Ausrichtung der Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis auf die Darmstädter Stadtschulen abgestoppt werden. Inzwischen haben wir eine attraktive Schullandschaft im Landkreis, für die die Stadt Darmstadt uns beneidet.
Mit dieser Kreisschulpolitik habe ich nur e i n Beispiel unter vielen herausgegriffen, die mit der Person des Ersten Kreisbeigeordneten eng verbunden sind. Dass das ursprüngliche Schulbauprogramm im Laufe der Jahre erweitert und zeitlich gestreckt werden musste, so dass bis zum Jahre 2024 etwa 600 Millionen Euro investiert sein werden, beweist nur, dass von Anfang an der richtige Weg eingeschlagen wurde. Wir können für diese Erfolge Christel Fleischmann nur dankbar sein.
Deshalb hoffen wir, dass er sein erfolgreiches Wirken im Amt, das übrigens weit über die Schulpolitik hinausgeht, noch bis zu seinem siebzigsten Lebensjahr fortsetzen kann. Die Mitglieder der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen werden daher ohne Einschränkung dem Antrag zur Verlängerung der Amtszeit des Ersten Kreisbeigeordneten zustimmen.